Diese „abschliessenden Bemerkungen“ wurden im Rahmen der Beschwerde an die Beschwerdeinstanz der Berner Sicherheitsirektion eingereicht. Darauf eingegangen wurde nicht.
Und hier ist der Beschwerde-Entscheid der Sicherheitsdirektion:
Die Beschwerdeinstanz „übersieht“ die Tatsache, dass die Bieler Fremdenpolizei die Beschwerdemöglichkeit explizit erwähnt hatte, und dass Persönlichkeiten aus der Bieler Sicherheitsdirektion eine Beschwerde empfohlen hatten.