Kinderrechte

Das Wohl des Kindes hat Vorrang. Dies gilt in der Familie genauso
wie für staatliches Handeln.

Schön wärs!
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La CGT Compiegne 26.12.2023

Die Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel, die auf vier Grundprinzipien beruhen:

1. Das Recht auf Gleichbehandlung
Kein Kind darf benachteiligt werden, sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft oder Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, wegen einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.

2. Das Recht auf Wahrung des Kindeswohls
Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, hat das Wohl des Kindes Vorrang. Dies gilt in der Familie genauso wie für staatliches Handeln.

3. Das Recht auf Leben und Entwicklung
Jedes Kind muss Zugang zu medizinischer Hilfe bekommen, zur Schule gehen können und vor Missbrauch und Ausbeutung geschützt werden.

4. Das Recht auf Anhörung und Partizipation
Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen und respektiert werden. Das heisst auch, dass man sie ihrem Alter gerecht informiert und sie in Entscheidungen einbezieht.

Weitere Informationen unter: https://www.unicef.ch/de/ueber-unicef/international/kinderrechtskonvention

Hier der Fachbericht vom 24.11.2020:
„Vernachlässigtes Kindeswohl – Minderjährige in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren“.
„Im Bericht stellen wir fest, dass die Rechte von geflüchteten und migrierten Minderjährigen in der Schweiz immer wieder verletzt werden und die Behörden das Kindeswohl nicht systematisch berücksichtigen.
Wir fordern, dass die Schweiz – wie von der Kinderrechtskonvention gefordert – das Kindeswohl in allen Entscheiden vorrangig berücksichtigt.“
schreibt die SBAA, Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht

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