Das Wohl des Kindes hat Vorrang. Dies gilt in der Familie genauso
wie für staatliches Handeln.
Schön wärs!
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Die
Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel, die auf vier
Grundprinzipien beruhen:
1. Das Recht auf
Gleichbehandlung
Kein Kind darf benachteiligt werden, sei es
wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft oder Staatsbürgerschaft,
seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, wegen einer Behinderung oder
wegen seiner politischen Ansichten.
2. Das Recht auf
Wahrung des Kindeswohls
Wann immer Entscheidungen getroffen
werden, die sich auf Kinder auswirken können, hat das Wohl des
Kindes Vorrang. Dies gilt in der Familie genauso wie für staatliches
Handeln.
3. Das Recht auf Leben und Entwicklung
Jedes
Kind muss Zugang zu medizinischer Hilfe bekommen, zur Schule gehen
können und vor Missbrauch und Ausbeutung geschützt werden.
4.
Das Recht auf Anhörung und Partizipation
Alle Kinder sollen als
Personen ernst genommen und respektiert werden. Das heisst auch, dass
man sie ihrem Alter gerecht informiert und sie in Entscheidungen
einbezieht.
Weitere Informationen unter: https://www.unicef.ch/de/ueber-unicef/international/kinderrechtskonvention
Hier der Fachbericht vom 24.11.2020:
„Vernachlässigtes Kindeswohl – Minderjährige in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren“.
„Im Bericht stellen wir fest, dass die Rechte von geflüchteten und migrierten Minderjährigen in der Schweiz immer wieder verletzt werden und die Behörden das Kindeswohl nicht systematisch berücksichtigen.
Wir fordern, dass die Schweiz – wie von der Kinderrechtskonvention gefordert – das Kindeswohl in allen Entscheiden vorrangig berücksichtigt.“
schreibt die SBAA, Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht
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